Kosten & Organisation

Transparenz von Beginn an.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Kosten, Kostenträgern, dem Ablauf einer Therapie und organisatorischen Fragen. Im Erstgespräch bespreche ich alles Weitere persönlich und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Hände beim Notieren auf einem Klemmbrett als Symbol für Therapieorganisation und Kostenklärung

Kosten

Wer übernimmt die Therapiekosten?

Gesetzliche Krankenkassen

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Psychotherapie. Dazu gehören das Erstgespräch, die probatorischen Sitzungen sowie die anschließende Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Die Antragsstellung erfolgt über mich als Therapeutin. Die Leistungskapazitäten durch die gesetzlichen Krankenkassen werden jedoch von nun an stark limitiert, weshalb die verfügbaren Therapieplätze meist schnell erschöpft sind.

Private Krankenversicherungen & Beihilfe

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte Patienten erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen; Sie reichen die Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle ein.

Selbstzahler

Wenn Sie die Therapiekostenübernahme durch die Krankenversicherung nicht wünschen, ist eine Therapie auch im Selbstzahlerverhältnis natürlich möglich. Die Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch, sie richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ablauf

So entwickelt sich eine Therapie

01

Erstgespräch

Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen, ob eine Therapie sinnvoll und indiziert ist.

02

Probatorische Sitzungen

In den folgenden Sitzungen erfolgen eine ausführliche Anamnese und Diagnostik. Diese werden von Privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den Krankenkassen übernommen.

03

Therapieantrag

Kommen wir zu dem Schluss, dass eine Therapie sinnvoll und notwendig ist, können 12 bzw. 24 Sitzungen als Kurzzeittherapie oder 45–60 Sitzungen als Langzeittherapie beantragt werden.

Organisation

Was Sie sonst noch wissen sollten

Terminvereinbarung

Termine vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail. Sollte ich in der Sprechzeit nicht rangehen, befinde ich mich entweder auf der anderen Leitung im Gespräch oder noch in einem Patientenkontakt. Bitte versuchen Sie es dann einfach noch einmal.

Sitzungsdauer & Rhythmus

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Je nach Zielsetzung kann auch eine andere Frequenz sinnvoll sein oder sich im Lauf der Therapie verändern.

Videosprechstunde

Therapiesitzungen können bei Bedarf auch per Videosprechstunde stattfinden. Hierfür wird ein durch die KBV zertifizierter Anbieter genutzt, der den Datenschutz durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicherstellt.

Absagen

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich ab. Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, können in Rechnung gestellt werden.

Kontakt

Der erste Schritt muss nicht groß sein.

Manchmal beginnt Veränderung einfach mit einem Gespräch. Wenn Sie sich Unterstützung wünschen oder Fragen haben, freue ich mich darauf, Sie kennenzulernen.

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